Mitglied im
International Institute for
Bioenergetic Analysis
TRE®-Tension & Trauma Releasing Exercises
Zertifizierung zum
TRE®-Provider / Anbieter
oder
Fortbildung Institutionsbezogene/r TRE®-Anleiter/in
Diese Fortbildungen wenden sich an alle Menschen, in deren beruflichen und/oder persönlichen Umfeld das Anbieten von TRE® sinnvoll ist.
Dazu zählen MitarbeiterInnen der Polizei, der Feuerwehr, des Militär sowie ErzieherInnen, PädagogInnen, SozialarbeiterInnen, Ärzte, Coaches usw., die TRE®-Übungsgruppen und/oder Einzel-Anleitung der Übungsserie präventiv oder begleitend anbieten möchten. Auch Leistungssportler, Berufsmusiker und andere spezifische Berufsgruppen profitieren sehr von TRE®.
Je nach Grundberuf kann diese Fortbildung eine berufsspezifische Spezialisierung sein.
Für Fachleute u.a. der Bereiche Physiotherapie, Psychotherapie, Medizin, paramedizinische Berufe, Beratungsberufe (hier insbesondere im Zusammenhang mit Trauma), Heilpraktik usw. ist es möglich, TRE® in ihren jeweiligen Behandlungs- bzw. Beratungskontext integrieren.
Die Fortbildung schließt mit der Zertifizierung zum TRE®-Provider oder mit einer Teilnahmebescheinigung für Institutionsbezogene TRE®-Anleitung ab.
Die jeweiligen Certification-Trainer CT und SupervisorInnen sind von TRE® FA autorisiert.
Offen ausgeschriebene kommerzielle TRE®-Angebote sind den zertifizierten TRE®-Providern vorbehalten. Bei allen Angeboten wird der Grundberuf angegeben.
Zertifizierungbedingungen TRE®-Provider:
Teilnahme an den TRE®-Trainings Basis I, II und Intensiv III sowie drei Gruppensupervisionsworkshops*
40 Einheiten protokollierte TRE® Selbsterfahrung, davon 15 zwischen den Trainings Basis I und II, weitere 25 Einheiten im Verlauf der Fortbildung.
Mindestens 4 persönliche TRE® Einzelsitzungen bei dafür autorisierten TRE®-Advanced-Providern. Eine Sitzung zwischen den Trainings Basis I und II wird empfohlen, weitere drei Sitzungen im Verlauf der Fortbildung.
Mindestens zwei Einzel-Supervisionen*, die auch telefonisch oder via Skype gemacht werden können.
*Supervisionsbedingungen: Im gesamten Supervisionsprozess - Gruppe und Einzel - ist zu gewährleisten, dass insgesamt 4 TRE®-Einzelbegleitungen und 4 TRE®-Gruppenbegleitungen zur Supervision präsentiert werden, wobei nicht mehr als zwei Begleitungen pro Supervision bearbeitet werden.
Institutionsbezogene TRE®-Trainings (Agency-Based)
Die Bedingungen sind:
Teilnahme an den TRE®-Trainings Basis I und II sowie zwei Gruppensupervisionsworkshops*
40 Einheiten protokollierte Selbsterfahrung, davon 15 zwischen den Trainings Basis I und II, weitere 25 Einheiten im Verlauf der Fortbildung.
Mindestens 2 persönliche TRE® Einzelsitzungen bei dafür autorisierten TRE®-Advanced-Providern.
Mindestens eine Einzel-Supervision*, die auch telefonisch oder via Skype gemacht werden kann.
*Supervisionsbedingungen: Im gesamten Supervisionsprozess - Gruppe und Einzel - ist zu gewährleisten, dass insgesamt 2 TRE®-Einzelbegleitungen und 2 TRE®-Gruppenbegleitungen zur Supervision präsentiert werden, wobei nicht mehr als zwei Begleitungen pro Supervision bearbeitet werden.
TRE®-Advanced-Provider
Zertifizierte TRE®-Provider können TRE®-Advanced-Provider werden. Dies beinhaltet die Befugnis, TRE®-Einzelsitzungen für Teilnehmer der Fortbildung zu geben.
Zur dauerhaften Aufrechterhaltung des Status nach dann weiteren zwei Jahren gibt es folgende Alternativen, die bis dahin mindestens zu erbringen sind:
Rechtzeitig vor Ablauf des 2-Jahres-Intervalls werden einem der TRE®-Certification-Trainer die Nachweise vorgelegt, daß die notwendigen Bedingungen für die Erlangung oder die Aufrechterhaltung erfüllt sind.
Für alle diejenigen Provider, die anfangs in einer ersten Übergangsregelung AP geworden sind, ist danach einmal die Erfüllung der ersten drei Alternativen notwendig.